AGB des Betreiber

pfeil

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen (Shop)

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Kaufverträgen, die
über den Onlineshop zwischen Pro-fekt e.K. Inhaber Marco Engelhardt -
im Folgenden „Verkäufer“ - und dem Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben,
gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen im Onlineshop sowie die
nachfolgend aufegührten AGB für Wartung von Hard- und Soft-Ware nicht regelmäßige Unterstützung durch
den Auftragnehmer zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der EDV-Anlage. Sowie anderweidig angeforderte
Dienstleistungen, inkl. Zusätze im Webbereich & Printbereich -> Download HIER <- Clean Service HIER. Soweit nichts anderes
vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande mit:
Pro-fekt e.K.
Marco Engelhardt
Dr.-Knauer-Str. 6
96242 Sonnefeld

(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware ergeben sich aus der jeweiligen vom Verkäufer eingestellten
Produktbeschreibung.

(3) Sämtliche Angebote in dem Onlineshop des Verkäufers stellen lediglich eine unverbindliche
Einladung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten. Sobald
der Verkäufer die Bestellung des Kunden erhalten hat, wird dem Kunde zunächst eine Bestätigung über
den seiner Bestellung beim Verkäufer zugesandt, in der Regel per E-Mail (Bestellbestätigung). Die
Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme der Bestellung dar. Nach Eingang der Bestellung des
Kunden wird der Verkäufer diese kurzfristig prüfen und dem Kunden innerhalb von 2 Werktagen
mitteilen, ob er die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung). Der Bestellvorgang in dem Onlineshop
des Verkäufers funktioniert wie folgt:

(4) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button
„In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Durch Klick auf den Button „Warenkorb“
erhält der Kunde einen Überblick über die ausgewählten Produkte. Über den Button „Zur Kasse“ gibt
er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Absenden der
Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit durch die als Pfeiltasten dargestellten
Browserfunktionen „Zurück“ und „Weiter“ die eingegebene Bestellung sowie die eingetragenen Daten
ändern und einsehen. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch
Klicken auf den Button „Datenschutz / AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und
dadurch in seinenAntrag aufgenommen hat. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische
Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird
und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische
Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer
eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe
der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

§ 3 Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und der Bestell
und/oder Auftragsbestätigung genannten Waren und Dienstleistungen zu den im Onlineshop genannten
Endpreisen. Fehler und Irrtümer dort sind vorbehalten, insbesondere was die Warenverfügbarkeit
betrifft da der Verkäufer selbst keine Lagerhaltung betreibt, für Waren wird nach Bestelleingang
beim Großhandel / Hersteller die Lagerverfügbarkeit geprüft.

(2) Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen im Onlineshop.
Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder;
insbesondere Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Bilder dienen lediglich
als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß und
Leistungsbeschreibung sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen
Abweichungen aufweisen. Die hier beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der vom
Verkäufer gelieferten Produkte dar.

(3) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten
Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das
Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag
kommt in diesem Fall nicht zustande.

(4) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt
der Verkäufer dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer
Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Verkäufer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.
Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 4 Lieferung, Preise, Versandkosten

(1) Die Auslieferung an das Versandunternehmen erfolgt spätestens drei Tage nach Geldeingang, bei
Zahlung per Nachnahme spätestens zwei Tage nach der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeit beträgt bis
zu fünf Tage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weist der Verkäufer auf der jeweiligen
Produktseite ggf. in der Artikelbeschreibung hin. Bei Downloadartikeln steht nach Zahlungseingang der
Download direkt im Kundenkonto zur Verfügung, daher sind Downloadartikel vom Widerruf ausgeschlossen.

(2) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschland.

(3) Alle Artikelpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise sind
Endverkaufspreise zuzüglich Versandkosten. Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener
Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (PayPal, Überweisung) oder per Nachnahme.

§ 6 Transportschäden

(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunden gebeten, diese
Fehler sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu dem Verkäufer
aufzunehmen.

(2) Die Versäumung einer Reklamation oder der Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Kunden keinerlei Konsequenzen, hilft dem Verkäufer aber, eigene
Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§ 7 Sachmängelgewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere §§ 434 ff BGB.

(2) Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der
Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

(3) Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

§ 9 Haftung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Vertragstext

Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit in seinem Kundenkonto einsehen. Die Bestelldaten
und die AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung sind die
Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren
Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen
des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz dem
Kunden nicht entzogen wird.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers. Dies gilt
auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein
Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Quelle:
http://www.rechtsanwalt-metzler.de

 

 

AGB / AVB Pro–fekt

 

im Nachfolgenden Auftragnehmer

§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbedingungen zum Auftraggeber im Zusammenhang mit der Wartung von Hard- und Soft-Ware des Auftraggebers, sowie der nicht regelmäßigen Unterstützung durch den Auftragnehmer zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der EDV-Anlage. Sowie anderweidig angeforderten Dienstleistungen.
2. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB sowie Privatpersonen.
3. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wird. Die Ausschließlichkeit gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Lieferungbzw. die Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
4. Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie durch die nachfolgenden Regelungen nicht unmittelbar abgeändert werden.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Leistungen entsprechend des Kostenvoranschlag und der Kostenklassifizierung.
2. Die Reaktionszeit des Auftragnehmers beträgt in der Regel maximal 48 Stunden, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mit eingerechnet werden, andere Reaktionszeiten können durch einen gesonderten schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
3. Für die zu erbringenden Leistungen stellt der Auftragnehmer geeignetes, qualifiziertes Personal zur Verfügung, dessen Auswahl jedoch alleine dem Auftragnehmer zusteht. Der Auftragnehmer kann, wenn er es als geeignet ansieht, hierfür auch Auszubildende heranziehen. Die Auszubildenden stehen unter der Kontrolle einer Fachkraft. Der Auszubildende / die Auszubildende muss bereits für die übertragenen Aufgaben ausgebildet sein, ansonsten erfolgt keine Verrechnung. Leistungen von Auszubildenden können nicht explizit angefordert werden.
4. Erstellung von Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist ein kaufmännischer Vorgang und schützt den Auftraggeber vor zu hohen Kosten, in diesem werden die auszuführenden Arbeiten und die zur Verwendung kommende Hard- Software sowie Ersatzteile oder Arbeitsmaterialien möglichst genau festgelegt. Der Kostenvoranschlag erfolgt schriftlich. Dafür kann der Auftragnehmer je nach Art und Umfang eine Gebühr verlangen, die bei Auftragserteilung mit der Auftragssumme verrechnet wird.
5. Der Auftrag wird durch den Auftraggeber durch eine Erklärung erteilt und gilt als angenommen wenn der Auftragnehmer die Annahme schriftlich bestätigt.
6. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten der Mitarbeiter der Pro-fekt gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend zu vergüten.
7. Abnahme Ist durch die Komplexität der geforderten, vertraglich vereinbarten Leistung eine Abnahme erforderlich so wird dem Kunden fernmündlich, schriftlich auch per E-Mail oder Fax mitgeteilt das die Leistung zur Abnahme bereit steht. Nach dieser Mitteilung wird der Auftraggeber innerhalb 7 Werktagen die Abnahmeprüfung vornehmen und die Leistung entsprechend der vereinbarten Spezifikationen prüfen, meldet der Auftraggeber innerhalb 14 Werktagen nach Mitteilung zur Abnahme keine wesentlichen Mängel (schriftlich) an den Auftragnehmer, oder nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch so gilt die Abnahme als erteilt. Ist für die Abnahme von Software nichts anderes ausdrücklich vereinbart erfolgt die Abnahme durch einfache Funktionsprüfung. Die Kündigung nach § 649 BGB ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeiten am Netzwerk, der Hardware und der Software während der Vertragslaufzeit ausschließlich durch den Auftragnehmer, bzw. nur nach Zustimmung seitens des Auftragnehmers durch Dritte, ausführen zu lassen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten und den Fernwartungsverbindungen zu ermöglichen. Der Auftraggeber stellt etwaige Passwortlisten die zur Ausführung der Leistung notwendig sind zur Verfügung.
3. Setzt der Auftraggeber Soft- oder Hardware ein für die ein kostenpflichtiger Support des Hersteller oder ursprünglichen Lieferanten zur erfüllung der Leistung durch den Auftragnehmer notwendig wird, so werden diese Kosten 1:1 an den Auftraggeber berechnet. 4. Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.

§ 4 Ort der Leistungserbringung
1. Die Leistungen werden in der Regel am Standort des Auftraggebers erbracht.
2. Es steht dem Auftragnehmer jedoch frei, die Leistungen auch an anderen Orten, insbesondere in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers zu erbringen, soweit er dies für notwendig erachtet.
3. Nach Absprache kann sich der Auftragnehmer auch bereit erklären, die Leistungen an anderen, vom Auftraggeber zu benennenden Standorten innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.
4. Für Leistungen, die nicht im Umkreis von 30 km vomStandort des Auftraggebers erbracht werden, kann der Auftragnehmer die Kosten für Fahrten, Übernachtung und Verpflegung zusätzlich berechnen.

§ 5 Vergütung und Abrechnung
1. Die zu erbringenden Leistungen werden in Art und Umfang klassifiziert. Anhand dieser Kostenklassifizierung variiert der vereinbarte Stundensatz. Die Berechnung erfolgt nach angefangener Viertelstunde.
2.Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Buchführung und zum Nachweis über die geleisteten Stunden.
3. Falls Hardware oder Software benötigt wird, so wird diese gesondert nach Auslieferung / Installation berechnet. Der Auftraggeber erhält daran soweit nichts anderes vereinbart wurde ein einfaches Nutzungsrecht.
4. Der Rechnung wird ein Tätigkeitsbericht beigefügt, dieser wird elektronisch versendet.
5. Rechnungen sind gemäß Angebot und Rechnung bargeldlos per Banküberweisung ohne Abzug fällig und zu begleichen, in der Regel 7 Tage. Mit Ablauf der Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, der Verzugszins wird gemäß § 288 Abs.2 BGB berechnet. Der Auftragnehmer darf Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Es ist ausgeschlossen sich mittels Vereinbarungen im Vorfeld (wie z.B. durch AGBs) gegen diese Pauschale zu verwehren (§288 (5) und BGB).
6. Zuschläge zur vereinbarten Vergütung - außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen 10% - Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr 25 % - Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird 40 % - Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr am Montag, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. 50 % - Feiertagsarbeit (gesetzliche Feiertage) von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. 125 % - Arbeiten am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 % - Arbeiten am 31. Dezember ab 14 Uhr 125 %
7. Sollte der Auftraggeber eine Rechnungskopie, erneute Übermittlung von Dokumenten anfordern so wird dieser Verwaltungsaufwand Pauschal mit 20€ je Rechnung / Dokument berechnet, gemäß gesetzlicher Grundlagen ist der Auftraggeber sebst zur Prüfung und Aufbewahrung / Archivierung von geschäftsrelevanten Daten und Dokumenten verpflichtet. 7. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

§ 6 Haftung
1. Bei Pflichtverletzung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenVertragsverletzung sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen, beruhen.
3. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise im Rahmen des Vertrags eintretenden Schaden begrenzt.
4. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, insbesondere haftet der Auftragnehmer bei Verlust von Daten nur, wenn er diesen selbst, grob fahrlässig verschuldet hat und für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
5. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder diese Beschränkung auch jeweils konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB.
6. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit gesetzliche Regelungen keine kürzere Frist vorsehen. Es gelten jedoch ausdrücklich die gesetzlichen Verjährungsfristen im Falle von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, oder Freiheit einer Person, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, bei Mängelansprüchen, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und schließlich bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Gewährleistung
1. Für die Rechte des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Die einjährige Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme bzw. Übergabe.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftretende Fehler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dabei auch anzugeben und zu beschreiben, wie sich der Mangel jeweils äußert, was seine Auswirkungen sind und unter welchen Umständen er auftritt. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, soweit der gemeldete Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Feststellung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflichten gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Die vorgenannten Rügefristen bestehen auch bei der Nacherfüllung.
5. Der Auftragnehmer wird den vom Auftraggeber ordnungsgemäßen Mangel im Wege der Nacherfüllung, d.h. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beseitigen. Das Wahlrecht, auf welche Art und Weise im Wege der Nacherfüllung ein Mangel beseitigt wird, liegt zunächst beim Auftragnehmer. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern bleibt unberührt.
6. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der

Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, sobald die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Auftragnehmer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Auftraggeber unzumutbar, ist sie unmöglich oder hat sie der Auftragnehmer -zu Recht oder zu Unrecht- verweigert, oder ist sie eine für die Nacherfüllung vom Auftraggeber stets zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung.

§ 8 Datensicherung
1. Der Auftragnehmer kann nur für Datenwiederherstellung, haftbar gemacht werden wenn dieser vertraglich für die Datensicherheit beauftragt wurde, verpflichtet gewesen ist. Der Auftraggeber muss die notwendigen Vorkehrungen für Datensicherheit treffen und hat sicherzustellen dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der AUftraggeber ist insbesondere verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Auftraggeber dies versäumt ist er verpflichtet, dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Soll der Auftragnehmer die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Auftraggeber. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

§ 9 Datenschutzbestimmungen
1. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von ihm mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.
2. Der Auftragnehmer wird alle, im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Kenntnis gelangten Unterlagen gegen Kenntnisnahme durch Dritte sichern.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet dem Auftraggeber diese Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien auf Verlangen jeder Zeit herauszugeben bzw. sie auf Verlangen des Auftraggebers in eigener Zuständigkeit zu vernichten und dies zu bestätigen.
4. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Vertragsende fort. § 10 Geltungsdauer und Kündigung 1. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist. Bei außerordentlicher Kündigung des Auftragnehmers ist der gesamte, vereinbarte Betrag sofort zur Zahlung fällig, abzüglich etwaiger, ersparter Aufwendungen

§ 11 Abschließende Bestimmungen
1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Überprüfung von Wettbewerb- Marken- oder Urheberrechten, dies obliegt soweit nichts anderes vereinbart wurde dem Auftraggeber. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelung durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nähesten kommt und ihrerseits wirksam ist. Die vorstehende Regelung ist entsprechend auf Lücken anzuwenden.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu einem Auftraggeber ergeben, ist der Sitz/die Niederlassung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bleibt jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“).

Zusätze im Webbereich

§1 Vertragsgegenstand
Auf Grundlage des Briefings und des darauffolgenden Angebotes wird ein Entwurf für das Layout erstellt. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, wird die Website auf einen aktuellen Browser in einer Auflösung von 1024x768px optimiert. Ist der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden wird dieses Layout technisch umgesetzt. Der Entwurf gilt als genehmigt wenn der Entwurf unterzeichnet beim Auftragnehmer vorliegt, dem Angebot ein Entwurf beilag und der Auftrag erteilt wird oder innerhalb 5 Werktagen keine Einwände zum Entwurf schriftlich per E-Mail oder Fax beim Auftragnehmer eingehen. Die Stornierung eines Auftrages ist nur elektronisch per E-Mail an Kontakt@pro-fekt.de, per Fax an 09572 60 96 93 zu den Geschäftszeiten (Werktags von 8 Uhr bis 17 Uhr) möglich, nach Eingang erhalten Sie von uns eine Bestätigung der Stornierung per E-Mail, sofern diese noch möglich ist. Eine Bestätigung der Stornierung erfolgt nur innerhalb unserer Geschäftszeiten. Ist eine Stornierung aus erwähnten Gründen nicht mehr möglich, Sie jedoch die Fortführung des Auftrages trotzdem stoppen, so werden die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. Für eventuell bereits registrierte Domains / Webspace bei Drittanbietern gelten deren Vertragsbedingungen.

§2 Datenlieferung
Die notwendigen Daten und das notwendige Material (Fotos, Logo, Kartenausschnitte und Texte) für die Erstellung eines Layouts werden in digitaler Form, allg. übliche Datenformate vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. (geeignet Text: pdf. ai, doc, .txt Bilddaten: (.pdf . ai .jpg, .png, .doc,.tiff, .psd ). Schriftdateien / Hausfonts müssen im Schriftdateiformat für Windows geliefert werden. Die Produktion erfolgt zu den im Angebot angegebenen Liefer-und Zahlungsbedingungen. Druckdaten werden vom Auftraggeber im CMYK Farbraum als offene PDF Datei mit gewandelten Schriften geliefert. Farbabweichungen aufgrund von RGB Daten sind somit kein Reklamationsgrund, auch geringfügige Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der durch den Auftragnehmer produziert wurde sind kein Mangel.

§3 Vergütung
Das Angebot ist eine Grobeinschätzung und dient als Kostenanschlag iSd § 650 BGB, Zahlung und Rechnungsstellung erfolgt wie im Angebot angegeben. Sollte Art und Umfang erheblich vom Angebot abweichen wird dies dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt, ein Angebot über weitere Leistungen behält sich der Auftragnehmer vor.

§4 Urheberrecht / Copyright

Der Auftraggeber versichert dass die gelieferten Daten in keiner Form gegen Rechte und Rechte Dritter verstoßen, etwaige Ansprüche die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren hat der Auftraggeber zu verantworten. Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen, im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Logos und Layouts etc. alle Rechte vor. Mit den gezahlten Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers erwirbt dieser lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, nicht aber das Recht der weiteren Vervielfältigung oder am geistigen Eigentum. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der Auftragnehmer darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ausgeschlossen werden. Die Nutzung ist nur für den im Auftrag bestimmten Zweck und den durch den Auftragnehmer erstellten Erzeugnis erlaubt. §5 Annahmeverzug Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Auftragnehmer unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag bereits entstandene Aufwendungen und Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Materialien / Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 10 v.H. des Auftrag wertes oder des entsprechenden Teils verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Der wahlweise Anspruch des Auftragnehmers auf Erfüllung bleibt unberührt. §6 Allgemeines

 

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