TSE Übergangsregelung zum 31.12.2022 beendet

Am 31.12.2022 endet die Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden
auch ohne eine vom BSI zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) betrieben werden dürfen.
 
Was bedeutet das, ein elektronisches Kassensystem muss ab dem 01.01.2023 mit einer TSE ausgestattet sein.

Sollte das bei Ihrem Kassensystem nicht möglich sein müssen Sie ggfs. ein neues Kassensystem erwerben.
 
Wir bieten Ihnen Lösungen mit den nötigen Vorraussetzungen um ein Kassensystem entsprechend den Vorgaben zur TSE zu betreiben, Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

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