Am 31.12.2022 endet die Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden
auch ohne eine vom BSI zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) betrieben werden dürfen.
auch ohne eine vom BSI zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) betrieben werden dürfen.